Ein anderer Teilnehmer hat zuvor angemerkt, dass es möglicherweise zu einer Namensrechtsverletzung kommen könnte – ein durchaus berechtigter Hinweis. Während ich darüber nachgedacht habe, ist mir jedoch ein noch grundlegenderer Aspekt aufgefallen: das Thema Persönlichkeits- bzw. Bildrechte.
Viele der heute auf dem Markt erhältlichen realistischen Puppen orientieren sich bei ihrem Design offensichtlich an besonders attraktiven Frauen aus dem echten Leben. Teilweise werden Gesichtszüge oder Ausstrahlung sehr detailgetreu übernommen. Daraus ergibt sich die Frage: Kann eine solche Orientierung an realen Personen bereits eine Rechtsverletzung darstellen?
Wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Inspiration und problematischer Nachahmung? Meiner Meinung nach ist dieses Thema deutlich komplexer als die reine Namensfrage und bietet viel Raum für Diskussion.
Mich würde interessieren, wie ihr das einschätzt.